✅ Barrierefreiheit – Erklärung zur digitalen Zugänglichkeit
Hotel Talblick – Dobel im Schwarzwald
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website ohne Einschränkungen nutzen können – unabhängig von körperlichen oder technischen Fähigkeiten. Unser Ziel ist es, die Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
🌿 Unser Anspruch
Wir orientieren uns an den folgenden Standards:
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WCAG 2.1 Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines)
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Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
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Klare Navigation und übersichtliche Inhalte
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Lesbare Schriften, hoher Kontrast und einfache Bedienbarkeit
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Kompatibilität mit modernen Screenreadern
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Strukturierter Aufbau für Tastaturbedienung
🔧 Was wir bereits umgesetzt haben
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Alt-Texte für Bilder und Fotos
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Klare Überschriftenstruktur (H1–H3)
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Gut lesbare Schriftgrößen
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Mobile optimiertes Design
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Fokusmarkierungen für Tastaturnavigation
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Verzicht auf unnötige Animationen
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Aussagekräftige Linktexte
🔨 Woran wir noch arbeiten
Die Barrierefreiheit digitaler Angebote ist ein fortlaufender Prozess.
Aktuell optimieren wir:
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Prüfung aller Bilder auf korrekte Alt-Texte
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Verbesserte Lesbarkeit der Kontraste
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Vereinfachung der Formularfelder
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Konsistente Tastatursteuerung in allen Bereichen
Wir aktualisieren diesen Bereich regelmäßig.
📞 Feedback & Kontakt
Solltest du Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Barrieren entdecken, freuen wir uns über eine Nachricht.
Kontakt für Barrierefreiheit:
Hotel Talblick
Am Höhenweg 1
75335 Dobel
Telefon: +49 (0) 7083 – 8806
E-Mail: info@talblick-dobel.de
Wir bemühen uns, innerhalb von 3 Werktagen zu antworten und gemeinsam eine Lösung zu finden.
🤝 Durchsetzungsverfahren (Land Baden-Württemberg)
Falls wir dein Anliegen nicht zu deiner Zufriedenheit lösen können, steht dir die Schlichtungsstelle des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung:
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Schlossstraße 12
70563 Stuttgart
Webseite: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
🗓️ Aktualität
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13. November 2025 aktualisiert.